Terror – Ihr Urteil. Das Fernsehereignis des Jahres von Das Erste nach Ferdinand von Schirach

Wenn das Fernsehen mal wieder vom “Fernsehereignis des Jahres” spricht, schrillen bei mir sofort die Alarmglocken: irgendwer hat dann mal wieder einen Film ausgegraben, der vor 5 Jahren im Kino cool war, von allen schon gesehen wurde und qualitativ wie aus der Steinzeit wirkt. Oder Veronica Ferres kämpft mal wieder mit weinerlich belegter Stimme um ihre Fernsehtochter, komme was da wolle. Die üblichen Fernsehereignisse der Jahre sind gern alles – aber mitnichten ein wirkliches Ereignis.
Anders sieht es definitiv – und da lehne ich mich bewusst weit aus dem Fenster – bei dem Film Terror – Ihr Urteil aus. Eine erste Ankündigung hatten wir bereits an dieser Stelle, am Wochenende hab ich die Möglichkeit bekommen, als einer der Ersten den Film schon vorab zu sehen. Aber keine Sorge, wie sich das für gute Menschen gehört, werden natürlich keine Spoiler veröffentlicht.
Zur Erinnerung: im Film selbst geht es um die Gerichtsverhandlung von Lars Koch, seines Zeichens Major und Pilot der deutschen Luftwaffe. Das, zum Glück fiktive, Szenario behandelt den Tag, an dem Lars Koch in seiner Funktion als Kampfpilot eine entführte Passagiermaschine abschoss und dabei 164 Menschen das Leben nahm. Ziel der Maschine war die Münchener Allianz Arena, in der zu diesem Zeitpunkt die Fußballnationalmannschaft ein Spiel gegen England bestritt – natürlich mit 70.000 Menschen ausverkauft.
Das Besondere an diesem Film: der Zuschauer wird direkt mit eingebunden und nimmt die Rolle der Schöffen ein, die final darüber zu entscheiden haben, ob Lars Koch nun ein Held ist, weil er die 70.000 Menschen gerettet hat – oder doch ein Mörder, weil er 164 unschuldigen Passagieren mit seinem Abschuss das Leben nahm.

Der Film spielt ausschließlich im Gerichtssaal und kommt daher eher einem Kammerspiel gleich. Immerhin ein sehr moderner Gerichtssaal, bei dem man im Hintergrund den deutschen Bundestag sehen kann – wir sind also mitten in Berlin und durch die Kulisse bekommt das ganze Setting nicht nur Authentizität, sondern auch etwas Ehrfürchtiges. Das wird auch noch mal unterstrichen durch die sehr ruhige und sachliche Art des Richters, gespielt von Burghart Klaußner.

Der angeklagte Lars Koch wird von Florian David Fitz gespielt, der sich ja schon in anderen Rollen als ausgezeichneter Schauspieler der jüngeren Generation hervortun konnte und auch hier zu überzeugen weiß. Lars Koch hat ein 1,0er Abitur, keine Probleme mit Lernen und dem Aneignen von Wissen und auch seine Laufbahn bei der Bundeswehr war geradezu vorbildlich – eine Beförderung wurde ohne Einschränkungen empfohlen. Der verheiratete Familienvater ist also das Vorbild schlechthin.

Sein Verteidiger Biegler, gespielt von Lars Eidinger, ist da schon fast das Gegenteil: recht arrogant, ein bisschen flappsig und genau der Typ, der auch nicht davor zurückschreckt, den Richter mal über den Mund zu fahren, wenn es um seinen Mandanten geht.
Ihm Gegenüber steht die Staatsanwältin Frau Nelson, gespielt von Marina Gedeck (und damit für mich optimal besetzt), die ebenfalls sehr ruhig daher kommt, aber den Finger gerade zum Anfang direkt in die Wunde legt.

Als erstes darf der Zeuge Lauterbach, Oberstleutnant der Bundeswehr, in den Zeugenstand und gibt uns einen sehr sachlichen – wie das eben bei der Bundeswehr so üblich ist – Wissensstand der Ereignisse. Was genau ist passiert? Wie war die zeitliche Abfolge? Wie sieht überhaupt die gesetzliche Situation für solch einen Fall aus? Wie läuft das Szenario aus militärischer Sicht ab? Alles Fragen, die weitestgehend sehr authentisch beantwortet werden – zumindest soweit man das Glauben mag, was einem aber auch gar nicht anderes übrig bleibt, solange man nicht bei der Luftwaffe Dienst tut oder sich juristisch damit intensiver auseinander gesetzt hat.
So erfahren wir unter anderem, wie die Justiz nach dem 11. September reagierte, wie solch ein Fall mit der Verfassung einzuordnen ist oder auch was ein Duty Controller und welche Maßnahmen die Bundeswehr für solch einen Fall bereit hält. Das sind letztendlich drei Stufen: Abdrängen, Warnschüsse und der finale Abschuss, um den es hier letztendlich auch geht.
Gleichzeitig zeigt es aber auch, wie ohnmächtig selbst das Militär in solch einem Fall werden kann. Nämlich dann, wenn Abdrängen und Warnschüsse nicht funktionieren – was Gelinde gesagt auch zwei sehr schwache Maßnahmen sind. Fairerweise muss man aber auch sagen: mir fallen keine besseren ein.
Im weiteren Verlauf geht dann auch Lars Koch in den Zeugenstand, der sich zunächst diesem Schritt verweigerte. Er liefert sich unter anderem einen interessanten Schlagabtausch mit der Staatsanwältin, die sich gegenseitig Argumente und Gleichnisse nur so um die Ohren hauen. Spannend war dabei vor allem das Argument, dass ein Mensch, der in ein Flugzeug steigt, sich bewusst sein muss, dass er durch Terroristen zu einer Waffe gemacht wird und damit rechnen muss, dadurch sein Leben aufs Spiel zu setzen. Das klingt im ersten Moment realitätsfern, aber Fakt ist auch: so ganz falsch ist es nicht, denn die Welt hat sich mittlerweile verändert und somit auch unser Leben. Dem muss man sich bewusst sein.
Den Abschluss macht die Nebenklägerin Franziska Meiser, die ihren Mann – einer der Passagiere im Flugzeug – durch den Abschuss verlor. Hier geht es dann auch nicht mehr um sachliche Argumente, sondern viel mehr um die emotionale Seite. Wie erklärt man seiner kleinen Tochter, dass der Vater nicht mehr von der Dienstreise nach Hause kommt? Was antwortet man ihr, wenn sie fragt, warum man einen leeren Sarg beerdigt? Und wie ist es, wenn von seinem geliebten Partner am Ende nur noch der linke Schuh übrig bleibt?

Ohne noch mehr vom Inhalt verraten zu wollen: die Argumentationen, die hier dauerhaft angeführt werden, sind allesamt enorm gut und machen es einem als Schöffen, aber auch als normalen Zuschauer, alles andere als leicht, sich final ein Urteil bilden zu können. Rein rechtlich ist der Fall eigentlich klar, aber ist ein Gesetz wirklich gleichzeitig auch richtig? Das ist im Grunde die Kernfrage, um die es geht.
Sowohl das Schlussplädoyer der Staatsanwältin kann man unterschreiben als auch das Plädoyer des Verteidigers, der gerade hier das Meiste aus seiner Rolle rausholt und mich persönlich gerade hier schwer beeindruckt hat.
Fazit
Wenn man den Inhalt des Filmes nur liest, weiß man schon: das ist definitiv kein leichter Stoff. Dramaturgisch passiert natürlich nicht all zu viel im Fernseher – Gerichtssaal, alle sitzen und reden. Da gibt es deutlich Spannenderes. Aber gerade das Szenario selbst birgt unheimlich viel Potential und wenn man sich wirklich darauf einlässt, kann eine hitzige Debatte mit sich selbst und allen anderen, die mit zugeschaut haben, entstehen. Nicht nur durch die Aufgabenstellung – schließlich ist man selbst Schöffe – selbst wird man förmlich gezwungen, selbst darüber nachzudenken, wie man an Stelle von Lars Koch entschieden hätte.
Das wohl stärkste Argument kommt aber bereits recht früh im Film durch die Staatsanwältin Nelson: warum wurde das Stadion nicht einfach evakuiert? Genug Zeit wäre schließlich gewesen. Dieser Ansatz wurde für meinen Geschmack zu wenig beleuchtet, gerade weil er nicht ganz unerheblich ist.
Schön ist auch, dass der Bruch mit der 4. Dimension – also dem direkten Ansprechen des Zuschauers – hier ein wesentliches Element ist. Das wird am Anfang sehr deutlich, rutscht dann aber leider ein wenig aus dem Fokus und wird erst wieder bei den Plädoyers wieder aufgenommen. Das hätte gern deutlich öfter kommen können, macht es doch die Rolle des Zuschauers immer wieder deutlich (auch hier ein großes Kompliment an Lars Eidinger, der mit seinen blauen Augen echt durchdringend schauen kann).
Und das Ende?
Das kennen wir natürlich noch nicht. Denn der Film ist nicht einfach nur ein Film und der Zuschauer nicht nur zum Spaß ein Schöffe. Tatsächlich entscheidet man wirklich über das Urteil von Lars Koch. Dazu wird der Film am 14. Oktober in 100 ausgewählten Kinos gezeigt und die Kinobesucher stimmen tatsächlich nach Mehrheitsbeschluss über den Ausgang ab.
Gleichzeitig wird der Film auch am 17. Oktober in der ARD ausgestrahlt. In der Sendung hart aber fair mit Frank Plasberg wird anschließend zur Abstimmung aufgerufen und das jeweilige Ende “Verurteilung” oder “Freispruch” ausgestrahlt und anschließend mit Sicherheit heiß diskutiert.
Ich bin tatsächlich sehr gespannt, wie es am Ende ausgehen wird. Gerade weil mir selbst ein Urteil extrem schwer fällt – hält man sich nun an die gesetzlichen Prinzipien? Wählt man “das kleinere Übel”? Ist Lars Koch vielleicht schuldig und doch ein Held? Das ist die finale Frage und die lässt sich definitiv nicht leicht beantworten.
Auch wenn das Thema dem einen oder anderen schwer im Magen liegen wird, ich kann wirklich nur empfehlen, sich den Film anzuschauen und selbst intensiv darüber nachzudenken. Denn wie Verteidiger Biegler und auch Lars Koch schon sagten: die Welt ist anders geworden.
Wer mehr Infos zum Film vorab haben möchte, schaut am besten hier vorbei. Abstimmen kann man nach dem Film anschließend hier, auf Facebook und Twitter – 15 Minuten Zeit sind dafür vorgesehen.
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